Ausbildung zum Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)
Mit Beginn des Schuljahres 2003/04 wurde allgemein die Altenpflegeausbildung in
Deutschland bundeseinheitlich geregelt.
Die Altenpflegehilfeausbildung hat zukünftig die Aufgaben in einem
Ausbildungsjahr eine fachlich einheitliche, auf hohem Standard stehende
professionelle Ausbildung zur Pflegefachhelferin zum
Pflegefachhelfer (Altenpflege) zu gewährleisten. Sie bietet damit
bereits in der Pflege arbeitende Hilfskräften ohne Pflegeausbildung die
Möglichkeit einer Qualifizierung.
Der Abschluss in der Altenpflegehilfe eröffnet darüber hinaus den
Zugang zur drei jährigen Altenpflegeausbildung mit den daraufbauenden
Qualifikationen.
Die Ausbildung zur Pflegefachhelferin zum Pflegefachhelfer haben zum Ziel, die
Auszubildenden auf die Berufstätigkeit in den Berufsfeldern der Altenhilfe
vorzubereiten und die Allgemeinbildung zu fördern.
Die Zugangsvorraussetzung ist der abgeschlossene Hauptschulabschluss
Die Ausbildung kann auch mit einen Bildungsgutschein absolviert werden.
Bewerbung:
Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe
Bahnhofstraße 83
91233 Neunkirchen am Sand
oder
Online: